Ja, du darfst bei oder nach einer Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangen. Dadurch entsteht dir normalerweise kein Ärger, denn ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehört zu den üblichen Ansprüchen am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist, dass du deinen Wunsch sachlich äußerst und zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterscheidest.
Ein Arbeitszeugnis zu verlangen bedeutet nicht, dass du deinem Arbeitgeber misstraust oder einen Streit beginnst. Es geht darum, deine berufliche Tätigkeit und die Dauer der Beschäftigung für spätere Bewerbungen dokumentieren zu lassen. Wenn bereits Spannungen bestehen, solltest du die Anfrage besonders ruhig, schriftlich und ohne Vorwürfe formulieren.
Welches Zeugnis kannst du verlangen?
Beim einfachen Zeugnis werden vor allem die Art und Dauer deiner Beschäftigung bestätigt. Es enthält normalerweise keine ausführliche Bewertung deiner Leistungen oder deines Verhaltens. Für viele Bewerbungen ist deshalb ein qualifiziertes Zeugnis hilfreicher.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis beschreibt zusätzlich deine Aufgaben, deine Leistung und dein Verhalten im Arbeitsverhältnis. Du kannst in der Regel selbst auswählen, welche Variante du möchtest. Wenn du dich beruflich neu orientieren willst, ist die qualifizierte Fassung meist die sinnvollere Bitte.
Ein Zwischenzeugnis ist davon zu unterscheiden. Es wird während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung oder einer längeren Veränderung im Betrieb. Nach einer Kündigung geht es normalerweise um das Endzeugnis, wobei auch ein vorläufiges Zeugnis für die Bewerbungsphase sinnvoll sein kann.
Warum die Anfrage normalerweise keinen Ärger auslöst
Ein Zeugniswunsch ist ein normaler Bestandteil der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Beschäftigte ihre beruflichen Stationen nachweisen und Bewerbungsunterlagen vervollständigen möchten. Allein die Bitte um ein Zeugnis ist daher kein ausreichender Grund für eine Benachteiligung.
Auch wenn du selbst gekündigt hast, darfst du ein Arbeitszeugnis verlangen. Der Anspruch hängt nicht davon ab, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Ebenso wenig musst du dich dafür rechtfertigen, warum du das Dokument benötigst.
Anders kann die Situation wirken, wenn die Bitte zusammen mit Drohungen, persönlichen Vorwürfen oder einer umfangreichen Auseinandersetzung über frühere Konflikte vorgetragen wird. Nicht der Zeugniswunsch ist dann das Problem, sondern die Art der Kommunikation. Eine kurze, höfliche Nachricht hält die Angelegenheit auf der sachlichen Ebene.
So formulierst du die Bitte ohne unnötige Spannung
Am besten bittest du schriftlich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und nennst den gewünschten Zeitpunkt. Nach einer Kündigung kann sich ein vorläufiges Zeugnis anbieten, wenn du dich sofort bewirbst. Für das endgültige Zeugnis sollte der Beendigungszeitpunkt berücksichtigt werden.
Eine mögliche Formulierung lautet: „Bitte stellen Sie mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Tätigkeit als [Tätigkeit] im Zeitraum von [Beginn] bis [Ende] aus. Falls das Endzeugnis erst nach dem Ausscheiden erstellt werden kann, bitte ich zunächst um ein vorläufiges qualifiziertes Zeugnis.“
Du musst in der ersten Nachricht keine Bewertung einzelner Formulierungen verlangen und auch keine bestimmte Schlussnote vorgeben. Wenn das Zeugnis später unvollständig oder aus deiner Sicht falsch ist, kannst du gezielt um eine Berichtigung bitten. Eine klare Trennung zwischen der ersten Anfrage und einer späteren Prüfung macht die Kommunikation meist einfacher.
Der richtige Zeitpunkt nach einer Kündigung
Du kannst den Zeugniswunsch bereits während der Kündigungsfrist äußern. Das ist besonders sinnvoll, wenn du dich schon auf neue Stellen bewirbst. Ein vorläufiges Zeugnis kann deine aktuelle Tätigkeit und die bisherige Beschäftigungsdauer dokumentieren, obwohl das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist.
Das endgültige Zeugnis wird üblicherweise zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. In der Praxis kann die Erstellung etwas Zeit beanspruchen, weil Aufgaben, Beschäftigungsdaten und die abschließende Bewertung abgestimmt werden müssen. Wenn du das Dokument für eine Bewerbung brauchst, solltest du den Bedarf frühzeitig mitteilen.
Prüfe zusätzlich deinen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Dort können Regelungen zum Zeugnisanspruch oder zu Ausschlussfristen enthalten sein. Solche Fristen sind nicht in jedem Arbeitsverhältnis gleich und sollten nicht durch eine allgemeine Aussage ersetzt werden.
Was tun, wenn der Arbeitgeber verärgert reagiert?
Eine gereizte Reaktion ändert zunächst nichts daran, dass du deinen Anspruch sachlich geltend machen darfst. Antworte nicht spontan mit Vorwürfen, sondern wiederhole deinen Wunsch knapp und bitte um eine schriftliche Rückmeldung. Bewahre deine Nachricht und die Antworten auf, damit der Ablauf nachvollziehbar bleibt.
Wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert, solltest du zunächst klären, ob es um den Zeitpunkt, die gewünschte Zeugnisart oder den Inhalt geht. Manchmal wird ein qualifiziertes Zeugnis nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern nur für einen späteren Zeitpunkt angekündigt. Eine genaue Nachfrage verhindert, dass aneinander vorbeigeredet wird.
Bleibt die Ausstellung aus oder enthält das Zeugnis aus deiner Sicht falsche beziehungsweise unfaire Angaben, können Betriebsrat, Gewerkschaft, eine Arbeitnehmervertretung oder eine qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung weiterhelfen. Bei einem bereits laufenden Streit über eine Kündigung, eine Abmahnung oder eine drohende Frist solltest du die Unterlagen vollständig vorlegen und nicht nur einzelne Sätze schildern.
Was du beim fertigen Zeugnis prüfen solltest
Vergleiche zuerst die persönlichen Daten, den Beschäftigungszeitraum, die Berufsbezeichnung und die beschriebenen Aufgaben mit deinen tatsächlichen Verhältnissen. Fehler bei diesen Grundlagen solltest du zeitnah schriftlich ansprechen. Auch wichtige Tätigkeiten oder Verantwortungsbereiche sollten nicht ohne nachvollziehbaren Grund fehlen.
Danach geht es um die Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens. Das Zeugnis sollte verständlich, wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß sein. Eine rechtliche Bewertung einzelner Formulierungen hängt jedoch vom gesamten Text und vom jeweiligen Arbeitsverhältnis ab. Nicht jede ungewöhnliche Formulierung ist automatisch unzulässig, und nicht jede positive Wendung bedeutet dasselbe.
Unterschrift, Datum und die äußere Form können ebenfalls wichtig sein. Ein auffälliges Ausstellungsdatum oder eine ungewöhnliche Gestaltung kann Fragen aufwerfen, muss aber im Zusammenhang betrachtet werden. Deshalb solltest du bei einem problematischen Zeugnis nicht nur ein einzelnes Wort herausgreifen, sondern den gesamten Inhalt prüfen lassen.
Drei typische Situationen nach der Kündigung
Du kündigst selbst und bewirbst dich noch während der Kündigungsfrist. In diesem Fall ist die Bitte um ein qualifiziertes Zwischen- oder vorläufiges Zeugnis naheliegend. Du musst nicht abwarten, bis dein letzter Arbeitstag vorbei ist, wenn du deine bisherige Tätigkeit für Bewerbungen nachweisen möchtest.
Der Arbeitgeber kündigt und die Zusammenarbeit endet angespannt. Auch dann bleibt der Zeugniswunsch zulässig. Eine kurze schriftliche Anfrage ohne Bewertung des Kündigungsgrundes hilft, die Zeugnisfrage von der übrigen Auseinandersetzung zu trennen.
Du erhältst ein Zeugnis, das wichtige Aufgaben auslässt oder aus deiner Sicht eine ungünstige Bewertung enthält. Dann solltest du die beanstandeten Punkte sammeln und eine sachliche Korrektur mit nachvollziehbarer Begründung verlangen. Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, ist eine fachkundige Prüfung sinnvoll, bevor du weitere Schritte einleitest.
So gehst du bei der Anfrage am sichersten vor
- Prüfe, ob du ein einfaches, qualifiziertes, vorläufiges oder endgültiges Zeugnis brauchst.
- Formuliere die Bitte kurz, höflich und schriftlich.
- Nenne deine Tätigkeit und den Beschäftigungszeitraum, damit die Zuordnung eindeutig ist.
- Setze keine aggressive Frist und drohe nicht sofort mit rechtlichen Schritten.
- Bewahre deine Anfrage, die Antwort und das ausgestellte Zeugnis auf.
- Prüfe Vertragsunterlagen auf besondere Fristen oder Regelungen.
- Hole bei einer Verweigerung oder einem streitigen Inhalt qualifizierte Beratung ein.
Die wichtigste Einordnung
Du musst normalerweise keinen Ärger befürchten, nur weil du nach einer Kündigung ein Arbeitszeugnis verlangst. Entscheidend sind eine sachliche Bitte, die passende Zeugnisart und die Prüfung möglicher vertraglicher oder tariflicher Besonderheiten. Wenn sich der Arbeitgeber querstellt oder das Zeugnis Anlass zu einem Streit gibt, solltest du den Schriftverkehr sichern und die Angelegenheit fachkundig prüfen lassen.
Häufige Fragen zum Arbeitszeugnis nach der Kündigung
Darf der Arbeitgeber nach dem Grund für meinen Zeugniswunsch fragen?
Er darf nach dem organisatorischen Bedarf fragen, etwa ob du ein vorläufiges oder ein endgültiges Zeugnis benötigst. Eine ausführliche Rechtfertigung, warum du dich bewirbst oder wohin du wechseln möchtest, musst du für die Anfrage normalerweise nicht liefern.
Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn ich noch beschäftigt bin?
Ja, in bestimmten Situationen kannst du bereits während der Kündigungsfrist ein vorläufiges oder qualifiziertes Zeugnis anfragen. Das ist besonders nachvollziehbar, wenn du dich vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf neue Stellen bewirbst.
Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis ausstellen will?
Teile sachlich mit, dass du ein qualifiziertes Zeugnis mit Angaben zu deinen Aufgaben, Leistungen und deinem Verhalten wünschst. Wenn der Arbeitgeber dabei bleibt, solltest du die Begründung schriftlich erfragen und bei Bedarf eine Arbeitnehmervertretung oder arbeitsrechtliche Beratung einbeziehen.
Muss ich einen eigenen Zeugnisentwurf vorlegen?
Nein, du musst keinen Entwurf erstellen, damit dein Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt. Ein eigener Entwurf kann zwar bei der Abstimmung helfen, sollte aber nicht den Eindruck erwecken, dass du eine bestimmte Bewertung erzwingen willst.
Darf ich das Arbeitszeugnis für eine Bewerbung verwenden, obwohl es noch nicht endgültig ist?
Ein vorläufiges Zeugnis kann deine bisherige Tätigkeit und deine Aufgaben während der Kündigungsfrist dokumentieren. Weise in einer Bewerbung klar darauf hin, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist und das endgültige Zeugnis gegebenenfalls folgt.
Kann ich ein Zeugnis ablehnen, wenn es meine Kündigung erwähnt?
Ob ein Hinweis auf die Beendigung oder den Kündigungsgrund zulässig und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Zeugnis und den Umständen ab. Einen sachlich nicht erforderlichen Hinweis auf den Kündigungsgrund solltest du nicht ungeprüft akzeptieren, sondern den gesamten Text fachkundig bewerten lassen.


