Darf ich bei Vollmachten mehrere Bevollmächtigte einsetzen und welche Regeln gelten
Ja, du kannst in einer Vollmacht mehrere Personen einsetzen. Entscheidend ist jedoch, ob die Bevollmächtigten nur gemeinsam handeln dürfen, ob jeder von ihnen allein vertretungsberechtigt ist oder ob die Vollmacht unterschiedliche Aufgaben auf mehrere Personen verteilt. Diese Regel sollte im Vollmachtstext eindeutig stehen, weil sonst später Streit über Zuständigkeiten und die Wirksamkeit einzelner Erklärungen entstehen …