Was gilt dabei, wenn man im Hotel eine schlechte Bewertung ankündigen möchte
Eine schlechte Hotelbewertung anzukündigen ist grundsätzlich nicht verboten. Du darfst einem Hotel mitteilen, dass du deine tatsächlichen Erfahrungen öffentlich schildern möchtest. Problematisch wird es jedoch, wenn die Ankündigung als Druckmittel eingesetzt wird, um Geld, einen kostenlosen Aufenthalt oder eine andere Gegenleistung zu verlangen. Entscheidend sind deshalb der genaue Wortlaut, der sachliche Hintergrund und das Ziel …