Ist das erlaubt, wenn ein Zeugnis falsche Angaben enthält

Lesedauer: 9 Min – Beitrag erstellt: 30. Juli 2026, zuletzt aktualisiert: 30. Juli 2026

Ob ein Zeugnis falsche Angaben enthalten darf, hängt davon ab, wer die Angaben gemacht hat und ob der Inhalt absichtlich verändert wurde. Ein Irrtum des Ausstellers ist etwas anderes als eine selbst vorgenommene Fälschung. Wer ein unrichtiges Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitszeugnis bewusst einsetzt, kann arbeitsrechtliche Folgen haben und sich unter Umständen auch strafbar machen.

Prüfe deshalb zuerst, ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, wer dafür verantwortlich ist und wofür das Dokument verwendet werden soll. Ein falscher Name, eine fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung oder ein unzutreffendes Datum sollte beim Aussteller berichtigt werden. Eine eigenmächtige Änderung am Dokument ist dagegen keine sichere Lösung.

Welche Art von falscher Angabe liegt vor?

Bei einem Zeugnis können unterschiedliche Fehler auftreten. Manchmal wurde eine Information versehentlich falsch übertragen. In anderen Fällen beschreibt das Dokument Leistungen, Tätigkeiten oder Abschlüsse, die nie erbracht wurden. Für die rechtliche Bewertung ist außerdem wichtig, ob du den Fehler nur bemerkst oder das Zeugnis selbst veränderst und anschließend verwendest.

  • Redaktioneller Fehler: Ein Datum, Name oder eine Bezeichnung wurde vom Aussteller versehentlich falsch eingetragen.
  • Inhaltlich unzutreffende Bewertung: Das Zeugnis stellt Leistungen, Aufgaben oder Verantwortlichkeiten anders dar, als sie tatsächlich waren.
  • Eigenmächtige Veränderung: Text, Note, Unterschrift, Stempel oder Datei werden nachträglich manipuliert.
  • Bewusst falsche Bescheinigung: Der Aussteller bestätigt einen Abschluss, eine Tätigkeit oder eine Qualifikation, obwohl die Voraussetzungen fehlen.

Nicht jede unvorteilhafte oder sehr positive Formulierung ist automatisch eine Falschangabe. Arbeitszeugnisse enthalten häufig wertende Formulierungen, deren Bedeutung sich erst aus dem gesamten Text ergibt. Bei einem Schul- oder Ausbildungsnachweis stehen dagegen oft überprüfbare Tatsachen wie Abschluss, Zeitraum und Prüfungsergebnis im Vordergrund.

Was gilt bei einem Fehler des Ausstellers?

Stammt der Fehler vom Arbeitgeber, von der Schule, vom Ausbildungsbetrieb oder von einer anderen ausstellenden Stelle, solltest du das Zeugnis nicht selbst korrigieren. Wende dich schriftlich an die zuständige Stelle und beschreibe, welche Angabe nicht stimmt. Hilfreich sind Unterlagen, aus denen sich die richtige Information ergibt, etwa ein Vertrag, eine Prüfungsbescheinigung, frühere Schreiben oder eine Abrechnung.

Bitte um ein neues oder berichtigtes Dokument und bewahre die bisherige Fassung auf. So lässt sich später nachvollziehen, welche Version du erhalten hast und wann du den Fehler gemeldet hast. Wenn der Aussteller die Änderung ablehnt, hängt das weitere Vorgehen von der Art des Zeugnisses und dem zugrunde liegenden Verhältnis ab.

Bei einem Arbeitszeugnis kann es darauf ankommen, ob die beanstandete Aussage nachweisbar falsch ist oder lediglich anders bewertet wird. Bei einem Schul- oder Prüfungszeugnis gelten die jeweiligen schulischen oder prüfungsrechtlichen Verfahren. Eine allgemeine Aussage über Fristen oder zuständige Stellen ist deshalb ohne Kenntnis des Bundeslands, der Einrichtung und des Dokumenttyps nicht zuverlässig möglich.

Darfst du ein fehlerhaftes Zeugnis trotzdem verwenden?

Ein Dokument, von dem du einen offensichtlichen Fehler kennst, sollte nicht ungeprüft als Nachweis verwendet werden. Besonders riskant ist es, wenn die falsche Angabe für eine Bewerbung, Einstellung, Zulassung oder eine andere Entscheidung von Bedeutung ist. Teile dem Empfänger den Fehler offen mit und reiche möglichst die korrigierte Fassung nach.

Ein bloßes Weitergeben ist nicht in jeder Situation automatisch eine Straftat. Entscheidend kann jedoch sein, ob du den Irrtum erkannt hast, ob du ihn verschwiegen hast und welchen Eindruck das Zeugnis beim Empfänger erzeugt. Wer eine unrichtige Angabe gezielt nutzt, um eine Qualifikation oder Berechtigung vorzutäuschen, setzt sich deutlich höheren Risiken aus als jemand, der einen erkennbaren Schreibfehler sofort meldet.

Wenn eine Bewerbung bereits abgeschickt wurde, solltest du die Personalstelle zeitnah informieren. Eine sachliche Nachricht reicht häufig aus: Du kannst erklären, dass sich in dem Dokument eine unzutreffende Angabe befindet, und die Korrektur ankündigen. Vermeide es, die Datei selbst zu bearbeiten oder eine Erklärung zu formulieren, die den Fehler größer oder kleiner erscheinen lässt, als er ist.

Warum eine eigene Änderung problematisch sein kann

Das nachträgliche Bearbeiten eines Zeugnisses kann den Eindruck erwecken, dass du ein fremdes Dokument verändert hast. Das gilt auch für digitale Dateien, wenn Textstellen, Noten, Daten oder Anlagen ausgetauscht werden. Ein Ausdruck mit einer geänderten Passage bleibt dadurch nicht zu einem echten Zeugnis.

Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
1Welche Angabe ist falsch und woran lässt sich die richtige Information belegen?
2Wer hat das Dokument ausgestellt und wer könnte den Fehler verursacht haben?
3Wurde das Zeugnis bereits an einen Arbeitgeber, eine Schule, eine Behörde oder eine andere Stelle übermittelt?
4Hat die falsche Angabe Einfluss auf eine Einstellung, Zulassung, Bewertung oder andere Entscheidung?
5Wurde das Dokument von dir oder einer anderen Person nachträglich verändert?

Je nach Umständen können dabei Fragen des Urkundenstrafrechts eine Rolle spielen. Ob eine strafbare Urkundenfälschung oder ein anderes Delikt vorliegt, lässt sich nicht allein anhand der Tatsache entscheiden, dass ein Dokument verändert wurde. Maßgeblich sind unter anderem die Art des Dokuments, die konkrete Veränderung, die Verwendung und der Vorsatz.

Auch unabhängig von einem Strafverfahren kann eine Manipulation erhebliche Folgen haben. Ein Arbeitgeber kann eine Bewerbung ablehnen oder ein Arbeitsverhältnis beenden, wenn eine wesentliche Qualifikation bewusst falsch dargestellt wurde. Bei einer Zulassung oder einem beruflichen Nachweis kann zusätzlich die zuständige Einrichtung die Entscheidung überprüfen.

Falsche Angaben im Arbeitszeugnis

Bei einem Arbeitszeugnis musst du zwischen Tatsachen und Bewertungen unterscheiden. Ein falscher Beschäftigungszeitraum, eine erfundene Tätigkeit oder eine nicht absolvierte Weiterbildung betrifft eine überprüfbare Tatsache. Eine Formulierung zur Arbeitsleistung oder zum Verhalten ist dagegen häufig eine Bewertung, über deren Inhalt und Formulierung gestritten werden kann.

Wenn du ein Zeugnis für unzutreffend hältst, solltest du die einzelnen Passagen markieren und jeweils erklären, weshalb sie geändert werden sollen. Eine pauschale Forderung nach einem besseren Zeugnis hilft weniger als eine nachvollziehbare Darstellung mit belegbaren Angaben. Bei einem Streit über die Ausstellung oder Berichtigung können arbeitsrechtliche Beratung oder die Prüfung durch eine Gewerkschaft sinnvoll sein.

Verwendest du ein Arbeitszeugnis, das dir ein früherer Arbeitgeber ausgestellt hat, musst du normalerweise nicht für jeden Fehler einstehen, den du nicht verursacht hast. Das bedeutet aber nicht, dass du einen relevanten Irrtum bewusst als Beleg für eine tatsächlich nicht vorhandene Qualifikation einsetzen solltest. Bei Unsicherheit ist eine offene Erklärung gegenüber dem Empfänger meist risikoärmer.

Schul-, Ausbildungs- und Prüfungszeugnisse

Bei Schul- und Prüfungszeugnissen können falsche Angaben besonders wichtig sein, weil sie oft eine formale Berechtigung nachweisen. Dazu zählen etwa ein Abschluss, eine bestimmte Note oder das Bestehen einer Prüfung. Wurde das Dokument von der Schule oder Prüfungsstelle falsch ausgestellt, sollte die Berichtigung dort beantragt werden.

Wenn eine andere Person das Zeugnis verändert oder ein nicht erworbenes Zeugnis vorlegt, kann die Situation anders bewertet werden als bei einem Schreibfehler der ausstellenden Stelle. Für Bewerbungen und Zulassungen ist entscheidend, dass der Empfänger einen zutreffenden Nachweis erhält. Reiche deshalb nicht einfach eine bearbeitete Kopie ein, sondern kläre die Angelegenheit mit der ausstellenden Institution.

Bei minderjährigen Bewerbern sollten Erziehungsberechtigte die Klärung begleiten, insbesondere wenn eine Schule, Ausbildungsstelle oder Behörde beteiligt ist. Das nimmt dem Vorgang nicht automatisch jede rechtliche Bedeutung, erleichtert aber die Kommunikation und verhindert weitere unüberlegte Änderungen am Dokument.

Was du jetzt prüfen und dokumentieren solltest

Bevor du das Zeugnis weitergibst, ordne die Situation anhand weniger Fragen. Dadurch lässt sich besser einschätzen, ob eine einfache Berichtigung genügt oder fachlicher Rat erforderlich ist.

  1. Welche Angabe ist falsch und woran lässt sich die richtige Information belegen?
  2. Wer hat das Dokument ausgestellt und wer könnte den Fehler verursacht haben?
  3. Wurde das Zeugnis bereits an einen Arbeitgeber, eine Schule, eine Behörde oder eine andere Stelle übermittelt?
  4. Hat die falsche Angabe Einfluss auf eine Einstellung, Zulassung, Bewertung oder andere Entscheidung?
  5. Wurde das Dokument von dir oder einer anderen Person nachträglich verändert?

Bewahre die Originalfassung, die Kommunikation mit dem Aussteller und die Nachweise zur richtigen Angabe auf. Sende keine bearbeitete Version als Ersatz. Wenn bereits eine Drohung mit Kündigung, Anzeige, Rücknahme einer Zulassung oder einer anderen ernsten Maßnahme vorliegt, solltest du die Unterlagen nicht nur mündlich besprechen, sondern qualifizierten rechtlichen Rat einholen.

Alltagssituationen richtig einordnen

Ein Tippfehler im Geburtsdatum eines Arbeitszeugnisses ist anders zu behandeln als eine geänderte Abschlussnote. Im ersten Fall meldest du den Fehler dem früheren Arbeitgeber und bittest um eine neue Fassung. Im zweiten Fall darfst du die Note nicht selbst anpassen, sondern musst die Schule oder Prüfungsstelle mit den vorhandenen Nachweisen kontaktieren.

Anders liegt es auch, wenn ein Arbeitgeber eine Tätigkeit im Zeugnis falsch beschreibt. Hast du dort tatsächlich gearbeitet, kannst du eine Berichtigung verlangen und deine Aufgaben anhand von Stellenbeschreibung, E-Mails oder anderen Unterlagen erläutern. Hast du die Tätigkeit dagegen nie ausgeübt und bemerkst den Fehler erst während einer Bewerbung, solltest du die Angabe nicht stillschweigend als eigene Qualifikation darstellen.

Wurde eine digitale Zeugnisdatei ohne dein Zutun verändert, sichere die erhaltene Datei und notiere, wann und von wem du sie bekommen hast. Informiere den Aussteller und verwende nach Möglichkeit nur eine direkt bestätigte Version. Bei einem Verdacht auf Manipulation durch Dritte kann zusätzlich eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Die sicherste Vorgehensweise

Ein falscher Eintrag ist nicht automatisch ein Beweis für eine Straftat und auch nicht automatisch erlaubt. Entscheidend sind die Ursache des Fehlers, die Bedeutung der Angabe und dein Verhalten danach. Die sicherste Vorgehensweise besteht darin, den Inhalt nicht selbst zu verändern, den Aussteller schriftlich um Klärung zu bitten und gegenüber einem möglichen Empfänger keine Qualifikation zu behaupten, die das Dokument in dieser Form unzutreffend belegt.

Je näher die Angelegenheit an eine Einstellung, Zulassung, Kündigung, Anzeige oder einen erheblichen finanziellen Nachteil heranreicht, desto weniger solltest du dich auf eine allgemeine Einschätzung verlassen. Dann kommt es auf die konkreten Unterlagen und den Ablauf an.

Häufige Fragen zu falschen Angaben im Zeugnis

Kann der Aussteller ein bereits ausgestelltes Zeugnis einfach zurückfordern?

Ob ein Zeugnis zurückgegeben oder durch eine neue Fassung ersetzt wird, hängt vom Aussteller und vom konkreten Fehler ab. Du solltest eine solche Bitte schriftlich klären und die bisherige Version nicht eigenmächtig vernichten, wenn sie für den Vorgang noch relevant sein könnte.

Was gilt, wenn nur eine Kopie des Zeugnisses falsch ist?

Eine fehlerhafte Kopie wird nicht dadurch richtig, dass das Original möglicherweise korrekte Angaben enthält. Vergleiche beide Fassungen, informiere den Empfänger über die Abweichung und reiche eine bestätigte Kopie oder das Original nach den Vorgaben der zuständigen Stelle ein.

Darf ein Arbeitgeber ein falsches Zeugnis eines früheren Arbeitgebers ablehnen?

Ein neuer Arbeitgeber kann Nachweise auf ihre Plausibilität und Bedeutung für die Bewerbung prüfen. Wenn eine wesentliche Qualifikation unzutreffend belegt wird, kann das die Bewerbung oder ein späteres Arbeitsverhältnis belasten; deshalb solltest du den Fehler vor einer Entscheidung offen erklären.

Was soll ich tun, wenn der Aussteller nicht auf meine Bitte um Korrektur reagiert?

Sende die Bitte nachvollziehbar und nachweisbar erneut und füge Belege für die richtige Angabe bei. Welche weitere Stelle oder welches Verfahren zuständig ist, hängt etwa von der Art des Zeugnisses und dem Verhältnis zum Aussteller ab; bei erheblichen Folgen kann eine fachkundige Beratung sinnvoll sein.

Kann eine andere Person für die falsche Zeugnisangabe verantwortlich sein?

Ja, ein Fehler kann etwa durch eine ausstellende Stelle, eine übermittelnde Person oder eine nachträgliche Bearbeitung durch Dritte entstanden sein. Sichere die erhaltene Fassung und die Kommunikation dazu und erkläre gegenüber dem Empfänger, dass du die Herkunft und Richtigkeit der Angabe prüfen lässt.

Wie erkläre ich einen Zeugnisfehler in einer laufenden Bewerbung?

Informiere die zuständige Ansprechperson sachlich und möglichst früh über die konkrete unzutreffende Angabe. Teile mit, dass du eine bestätigte oder berichtigte Fassung anforderst, und behaupte bis zur Klärung nicht, das Zeugnis belege eine Qualifikation, die tatsächlich nicht besteht.

Kurzer Überblick
  • Redaktioneller Fehler: Ein Datum, Name oder eine Bezeichnung wurde vom Aussteller versehentlich falsch eingetragen.
  • Inhaltlich unzutreffende Bewertung: Das Zeugnis stellt Leistungen, Aufgaben oder Verantwortlichkeiten anders dar, als sie tatsächlich waren.
  • Eigenmächtige Veränderung: Text, Note, Unterschrift, Stempel oder Datei werden nachträglich manipuliert.
  • Bewusst falsche Bescheinigung: Der Aussteller bestätigt einen Abschluss, eine Tätigkeit oder eine Qualifikation, obwohl die Voraussetzungen fehlen.

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