Was darf man sagen, wenn die Polizei fragt, ob man getrunken hat?

Lesedauer: 6 Min – Beitrag erstellt: 2. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026
Transparenz: Bei der Erstellung dieses Beitrags kam generative KI zum Einsatz.

Bei einer Polizeikontrolle in Deutschland musst du in der Regel nicht beantworten, ob, wann oder wie viel Alkohol du getrunken hast. Angaben zu einem möglichen Alkoholkonsum betreffen den untersuchten Sachverhalt und können dich selbst belasten. Du darfst deshalb ruhig erklären, dass du hierzu keine Angaben machst. Deine Personalien musst du hingegen korrekt angeben; Schweigen und falsche Angaben sind nicht dasselbe.

Eine sichere kurze Antwort bei der Verkehrskontrolle

Du brauchst weder eine Erklärung noch eine erfundene Geschichte. Eine sachliche Antwort reicht:

„Zu meinem Alkoholkonsum und zum Sachverhalt mache ich keine Angaben. Meine Personalien gebe ich selbstverständlich an.“

Falls die Polizei weitere Fragen stellt, kannst du denselben Standpunkt beibehalten. Eine Diskussion darüber, ob ein Getränk lange zurückliegt, wenig Alkohol enthielt oder zusammen mit einer Mahlzeit konsumiert wurde, hilft meist nicht. Schon beiläufige Angaben zu Art, Menge und Zeitpunkt können später zusammen mit Beobachtungen oder Messergebnissen ausgewertet werden.

Personalien und Angaben zum Alkoholkonsum sind rechtlich verschieden

Die entscheidende Grenze verläuft zwischen Angaben zu deiner Identität und Aussagen zum untersuchten Geschehen. Bei einer rechtmäßigen Identitätsfeststellung dürfen insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum und weitere erforderliche Identitätsangaben verlangt werden. Im Straßenverkehr kommen die vorgeschriebenen Fahrzeug- und Führerscheindokumente hinzu.

Fragen wie „Haben Sie etwas getrunken?“, „Wann war das letzte Bier?“ oder „Wie viele Gläser waren es?“ beziehen sich dagegen auf den möglichen Verkehrsverstoß oder eine Straftat. Als beschuldigte beziehungsweise betroffene Person musst du dich dazu nicht selbst belasten. Das Aussageverweigerungsrecht folgt im Strafverfahren insbesondere aus den Belehrungsregeln der Strafprozessordnung, unter anderem § 136 StPO; im Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt der Schutz vor Selbstbelastung entsprechend.

  • Personalien: wahrheitsgemäß und vollständig angeben, soweit sie zur Identitätsfeststellung verlangt werden.
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere: bei der Verkehrskontrolle nach den geltenden Vorschriften vorzeigen.
  • Trinkmenge, Trinkzeit und Getränkeart: Dazu darfst du die Aussage verweigern.
  • Fahrtroute, Aufenthaltsort oder Anlass der Fahrt: Auch solche Angaben können zur Sache gehören und müssen nicht vorschnell beantwortet werden.

Warum Lügen riskanter ist als höfliches Schweigen

Das Recht, sich nicht selbst zu belasten, ist keine Empfehlung, gegenüber der Polizei falsche Tatsachen zu behaupten. Ein erfundener Ablauf kann durch Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Belege oder andere Feststellungen widerlegt werden und die eigene Position unnötig erschweren. Noch problematischer wird es, wenn durch eine falsche Behauptung eine andere Person verdächtigt wird oder fremde Personalien verwendet werden.

Auch scheinbar harmlose Ausweichsätze können als Einlassung verstanden werden. Wer etwa erklärt, nur alkoholfreies Bier getrunken zu haben, hat bereits eine überprüfbare Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Die klare Aussageverweigerung ist rechtlich und kommunikativ sauberer: Du machst keine Angaben zur Sache, verhältst dich aber bei der Identitätsfeststellung kooperativ.

Schweigen beendet die polizeilichen Maßnahmen nicht automatisch

Eine verweigerte Antwort verhindert nicht, dass die Polizei ihre eigenen Beobachtungen auswertet und weitere rechtlich zulässige Schritte prüft. Fahrweise, Alkoholgeruch, Sprache, Verhalten und andere wahrnehmbare Umstände können unabhängig von deiner Aussage eine Rolle spielen. Schweigen ist daher kein Mittel, um eine Kontrolle abzubrechen; es schützt vor allem davor, selbst zusätzliche belastende Angaben zu liefern.

Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
1Bleibe ruhig, halte an und befolge Anweisungen zur Absicherung der Kontrolle.
2Gib die verlangten Personalien wahrheitsgemäß an und zeige die vorgeschriebenen Dokumente vor.
3Frage bei Unklarheit, ob du als Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge angesprochen wirst.
4Erkläre knapp, dass du zu Alkoholkonsum und Sachverhalt keine Angaben machst.
5Trenne freiwillige Tests von angeordneten Maßnahmen und leiste keinen körperlichen Widerstand — Prüfe anschließend das Ergebnis und wiederhole bei Bedarf die entscheidenden Schritte.

Die Frage nach dem Trinken ist außerdem vom Atemalkoholtest zu unterscheiden. Das Gespräch und die Mitwirkung an einem Test sind getrennte Entscheidungen. Ein Atemalkoholtest, bei dem du aktiv in ein Gerät blasen sollst, ist regelmäßig eine freiwillige Mitwirkungshandlung. Ob anschließend andere Maßnahmen zulässig sind, richtet sich nicht allein nach deiner Zustimmung, sondern nach den festgestellten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Du kannst eine freiwillige Mitwirkung ablehnen, ohne Widerstand zu leisten:

„Ich mache keine Angaben zur Sache und möchte an freiwilligen Tests nicht mitwirken. Gegen angeordnete Maßnahmen werde ich keinen Widerstand leisten.“

Diese Formulierung trennt die Ablehnung freiwilliger Handlungen von körperlichem Widerstand. Polizeiliche Anordnungen solltest du nicht durch Wegfahren, Weggehen oder körperliche Gegenwehr vereiteln. Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit, lassen sie sich später mit anwaltlicher Hilfe prüfen.

Äußerungen vor einer förmlichen Belehrung können bedeutsam sein

Viele belastende Angaben fallen nicht in einer formellen Vernehmung, sondern während des ersten Gesprächs am Fahrzeug. Eine spontane Antwort wird nicht automatisch bedeutungslos, nur weil noch kein Protokoll vorliegt oder die Situation locker wirkt. Sobald erkennbar wegen eines möglichen Verstoßes gegen dich ermittelt wird, solltest du Fragen zum Geschehen nicht mit Smalltalk verwechseln.

Du darfst jederzeit nach deiner Rolle fragen: „Werde ich als Beschuldigter beziehungsweise Betroffener befragt oder als Zeuge?“ Für Beschuldigte gilt das Recht zu schweigen. Wer als Zeuge befragt wird, befindet sich in einer anderen Rechtsstellung, kann aber nach § 55 StPO die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder bestimmte Angehörige der Gefahr einer Verfolgung aussetzen würde. Bei nahen Angehörigen kann zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO bestehen.

Drei typische Situationen und die passende Reaktion

Du hast nichts getrunken

Du darfst das wahrheitsgemäß sagen. Verpflichtet bist du zu dieser entlastenden Aussage regelmäßig nicht. Möchtest du Missverständnisse vermeiden und bist du dir deiner Angabe sicher, ist ein knappes „Nein“ möglich. Ausführliche Erklärungen zur Feier, zu Getränken anderer Personen oder zum Tagesablauf sind dafür nicht nötig.

Du hast Alkohol getrunken, fühlst dich aber fahrtüchtig

Eine Selbsteinschätzung der Fahrtüchtigkeit beantwortet weder die rechtliche noch die tatsächliche Frage zuverlässig. Angaben wie „nur ein Glas“ oder „vor mehreren Stunden“ können Ermittlungsansätze liefern und lassen sich ohne genaue Kenntnis aller Faktoren kaum sicher einordnen. In dieser Lage ist es regelmäßig sinnvoller, keine Aussage zur Trinkmenge und Trinkzeit zu machen.

Du hast bereits etwas eingeräumt

Eine einmal gemachte Äußerung verpflichtet dich nicht, das Gespräch fortzusetzen. Du kannst jederzeit mitteilen, dass du ab jetzt schweigst. Versuche nicht, eine frühere Aussage durch neue Vermutungen oder wechselnde Darstellungen zu korrigieren. Bei drohendem Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Unfall oder strafrechtlichem Vorwurf sollte die weitere Einlassung erst nach qualifizierter Beratung und gegebenenfalls nach Akteneinsicht erfolgen.

Die sinnvolle Reihenfolge im Gespräch

  1. Bleibe ruhig, halte an und befolge Anweisungen zur Absicherung der Kontrolle.
  2. Gib die verlangten Personalien wahrheitsgemäß an und zeige die vorgeschriebenen Dokumente vor.
  3. Frage bei Unklarheit, ob du als Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge angesprochen wirst.
  4. Erkläre knapp, dass du zu Alkoholkonsum und Sachverhalt keine Angaben machst.
  5. Trenne freiwillige Tests von angeordneten Maßnahmen und leiste keinen körperlichen Widerstand.
  6. Unterschreibe keine inhaltliche Erklärung, die du nicht geprüft oder nicht verstanden hast. Bei erheblichen Folgen solltest du anwaltlichen Rat einholen.

Die verlässlichste Linie lautet somit: Identität offenlegen, zum möglichen Alkoholkonsum schweigen, keine falsche Geschichte erzählen und freiwillige Mitwirkung nicht mit verpflichtenden Maßnahmen verwechseln. Damit bleibst du höflich und kooperativ, ohne dich durch unüberlegte Angaben selbst zu belasten.

Kurzer Überblick
  • Personalien: wahrheitsgemäß und vollständig angeben, soweit sie zur Identitätsfeststellung verlangt werden.
  • Führerschein und Fahrzeugpapiere: bei der Verkehrskontrolle nach den geltenden Vorschriften vorzeigen.
  • Trinkmenge, Trinkzeit und Getränkeart: Dazu darfst du die Aussage verweigern.
  • Fahrtroute, Aufenthaltsort oder Anlass der Fahrt: Auch solche Angaben können zur Sache gehören und müssen nicht vorschnell beantwortet werden.

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