Auskunft an Angehörige im Krankenhaus: Wann eine Verweigerung möglich ist
Im Krankenhaus dürfen Beschäftigte nicht beliebig persönliche Angaben weitergeben. Maßgeblich sind Schweigepflicht, Datenschutz und der Wille der betroffenen Person. Wer keine Informationen über Behandlung, Aufenthaltsort oder Zustand an bestimmte Angehörige weitergeben lassen möchte, kann das ausdrücklich untersagen. Dieses Verbot ist wirksam, sobald es dem Team bekannt ist und keine andere rechtliche Grundlage entgegensteht. Warum Krankenhäuser …