Darf Urlaub bei Streit mit dem Arbeitgeber genommen werden?
Ein Streit im Job wirft oft sofort die Frage auf, ob der bereits geplante Urlaub trotzdem genutzt werden kann. Entscheidend ist dabei nicht die Auseinandersetzung selbst, sondern ob der Urlaub wirksam beantragt und genehmigt wurde. Solange der Anspruch auf Erholungsurlaub besteht und keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen, bleibt die Genehmigung grundsätzlich wirksam. Wer die Rechtslage …