Arbeiten an einem gesetzlichen Feiertag ist in Deutschland grundsätzlich verboten, aber nicht ausnahmslos. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten gelten gesetzliche Ausnahmen. Wer an einem Feiertag arbeiten darf, muss außerdem die normalen Regeln zu Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten einhalten.
Eine Pause ist keine Arbeitszeit. Während einer echten Ruhepause darfst du nicht weiterarbeiten und musst grundsätzlich frei über diese Zeit verfügen können. Ob du an einem Feiertag eingesetzt werden darfst, hängt vor allem von der Branche, der Tätigkeit, dem Arbeitsort und möglichen Sonderregelungen ab.
Was grundsätzlich für Feiertagsarbeit gilt
Das Arbeitszeitgesetz schützt Sonn- und Feiertage als arbeitsfreie Tage. Beschäftigte sollen an gesetzlichen Feiertagen normalerweise nicht zwischen 0 und 24 Uhr beschäftigt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Feiertag auf einen Werktag oder auf einen Sonntag fällt.
Entscheidend ist, ob es sich um einen gesetzlichen Feiertag am tatsächlichen Arbeitsort handelt. Feiertage können sich zwischen Bundesländern unterscheiden. Deshalb kann eine Tätigkeit in einer Filiale, auf einer Baustelle oder bei einem Kunden in einem anderen Bundesland anders beurteilt werden als die Arbeit am gewöhnlichen Betriebsstandort.
Ein Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag kann die Einsatzplanung näher regeln. Eine solche Vereinbarung hebt das gesetzliche Feiertagsverbot jedoch nicht einfach auf. Sie kann nur innerhalb des geltenden Rechts bestimmen, wann und unter welchen Bedingungen ein Einsatz erfolgt.
In welchen Fällen Feiertagsarbeit erlaubt sein kann
Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, weil bestimmte Betriebe oder Tätigkeiten auch an Sonn- und Feiertagen funktionieren müssen. Dazu gehören je nach Ausgestaltung beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Gaststätten, Hotels, Energie- und Wasserversorgung, Rundfunk sowie bestimmte Arbeiten zur Vermeidung erheblicher Schäden.
Auch in produzierenden Betrieben, bei Not- und Reparaturarbeiten oder bei Tätigkeiten mit besonderem öffentlichen Interesse kann ein Feiertagseinsatz zulässig sein. Ob die konkrete Arbeit darunterfällt, lässt sich nicht allein anhand der Berufsbezeichnung entscheiden. Maßgeblich sind die tatsächlichen Aufgaben und die betrieblichen Umstände.
Für manche Tätigkeiten können zusätzlich behördliche Genehmigungen oder besondere Voraussetzungen erforderlich sein. Wenn du Zweifel hast, solltest du deshalb prüfen, ob dein Arbeitgeber sich auf eine gesetzliche Ausnahme beruft und welche Regelung für deinen Betrieb gilt. Eine bloße Anweisung der Führungskraft macht eine an sich unzulässige Beschäftigung nicht automatisch erlaubt.
Was bei Pausen während eines Feiertagseinsatzes gilt
Auch bei zulässiger Feiertagsarbeit gelten die Pausenregeln. Wenn du mehr als sechs und bis zu neun Stunden arbeitest, stehen dir insgesamt mindestens 30 Minuten Ruhepause zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten erforderlich.
Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Eine kurze Unterbrechung von fünf oder zehn Minuten zählt daher nicht automatisch als gesetzliche Ruhepause. Ebenso wenig genügt es, wenn du zwar nicht aktiv arbeitest, aber jederzeit für Kunden, Kollegen oder Notfälle einsatzbereit bleiben musst.
Eine echte Pause liegt normalerweise nur vor, wenn du die Arbeit unterbrechen und dich von deinen Pflichten lösen kannst. Musst du während des Essens das Telefon überwachen, Kunden bedienen oder auf Anweisungen reagieren, spricht das eher gegen eine Ruhepause. Diese Zeit kann dann als Arbeitszeit einzuordnen sein.
Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Für einige Branchen bestehen gesetzliche Ausnahmen mit Ausgleichsregeln. Auch bei Feiertagsarbeit darf die notwendige Erholungszeit nicht einfach vollständig entfallen.
Wann die Arbeit während einer Pause problematisch wird
Du musst deine Pause nicht dadurch „nehmen“, dass du am Arbeitsplatz bleibst und nebenbei Aufgaben erledigst. Wer während der vorgesehenen Pause E-Mails beantwortet, Ware verräumt, Bestellungen bearbeitet oder Kundengespräche führt, arbeitet in dieser Zeit weiter.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bereitschaft und vollständiger Freizeit. Wenn du dich an einem bestimmten Ort aufhalten musst und sofort tätig werden können sollst, kann Bereitschaft als Arbeitszeit gelten. Bei Rufbereitschaft kommt es dagegen auf die konkreten Vorgaben und die tatsächliche Einschränkung an.
Wenn Pausen regelmäßig ausfallen, solltest du die tatsächlichen Arbeitszeiten und die jeweiligen Anweisungen sachlich dokumentieren. Notiere Datum, Beginn und Ende der Arbeitszeit, die vorgesehene Pause und ob du währenddessen erreichbar oder tätig sein musstest. Bei wiederholten Verstößen kommen je nach Situation ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde als nächste Anlaufstelle infrage.
Welche Ausgleichsruhe nach Feiertagsarbeit vorgesehen ist
Wer an einem Feiertag arbeitet, hat nicht automatisch Anspruch auf einen zusätzlichen Feiertagszuschlag. Ein Zuschlag kann sich aber aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Regelung ergeben. Ohne eine solche Grundlage lässt sich ein bestimmter Zuschlag nicht allgemein voraussetzen.
Für geleistete Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag muss in der Regel ein Ersatzruhetag gewährt werden. Dieser Ausgleich soll innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums erfolgen. Bei Arbeit an einem Sonntag gelten eigene Regeln zum Ersatzruhetag. Welche Frist im Einzelfall greift, hängt deshalb davon ab, ob der betreffende Tag zugleich ein Sonntag war und welche Sonderregelungen für die Tätigkeit gelten.
Der Ersatzruhetag bedeutet nicht zwingend, dass du einen beliebigen zusätzlichen freien Tag auswählen kannst. Die konkrete Lage wird meist durch den Arbeitgeber unter Beachtung des Arbeitszeitrechts und der betrieblichen Regelungen festgelegt. Bei Schichtarbeit oder wechselnden Dienstplänen kann die Einordnung zusätzlich vom Beginn und Ende der Schicht abhängen.
Vier typische Situationen im Alltag
Im Krankenhaus kann Feiertagsarbeit wegen der notwendigen Versorgung zulässig sein. Trotzdem müssen Dienstplan, Pausen, Höchstarbeitszeit und Ausgleichsruhe eingehalten werden.
In einem Geschäft darf ein Feiertagseinsatz nicht allein deshalb stattfinden, weil an diesem Tag besonders viele Kunden erwartet werden. Es müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahme, etwa für bestimmte Verkaufsstellen oder besondere Anlässe, erfüllt sein.
In einem Büro ist ein freiwilliges Weiterarbeiten an einem gesetzlichen Feiertag nicht automatisch erlaubt. Auch die Zustimmung des Beschäftigten ersetzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht.
Bei einem dringenden Wasserschaden kann eine Reparatur zur Abwendung erheblicher Schäden erforderlich sein. Eine solche Notsituation rechtfertigt jedoch nicht ohne Weiteres reguläre Routinearbeiten am Feiertag.
Das solltest du vor einem Feiertagseinsatz prüfen
Handelt es sich am Arbeitsort um einen gesetzlichen Feiertag?
Welche konkrete Tätigkeit soll ausgeführt werden?
Gibt es für den Betrieb eine gesetzliche Ausnahme oder eine behördliche Genehmigung?
Wie lang ist die geplante Arbeitszeit und wann ist die ungestörte Pause vorgesehen?
Wird während der Pause tatsächlich keine Arbeit und keine ständige Einsatzbereitschaft verlangt?
Wann erhältst du den erforderlichen Ersatzruhetag?
Gibt es Regelungen zu Zuschlägen, Dienstplänen oder Freiwilligkeit im Arbeits- oder Tarifvertrag?
Häufige Fragen zu Arbeit, Pausen und Feiertagen
Darf ich freiwillig an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten?
Die freiwillige Zustimmung macht eine Beschäftigung nicht automatisch zulässig. Zuerst muss eine gesetzliche Ausnahme oder eine andere rechtliche Grundlage für die Feiertagsarbeit bestehen.
Gilt ein Feiertagszuschlag automatisch?
Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag gibt es nicht. Ob du einen Zuschlag erhältst, richtet sich vor allem nach Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.
Darf der Arbeitgeber die Pause einfach an das Schichtende legen?
Eine Pause soll der Erholung während der Arbeitszeit dienen und darf nicht beliebig durch eine frühere Beendigung oder einen späteren Beginn der Schicht ersetzt werden. Sie muss außerdem rechtzeitig feststehen und tatsächlich ohne Arbeitsverpflichtung genommen werden können.
Was gilt, wenn ich während der Pause erreichbar bleiben muss?
Eine ständige Verpflichtung zur sofortigen Reaktion spricht gegen eine echte Ruhepause. Ob die Zeit als Arbeitszeit zählt, hängt von den konkreten Vorgaben und dem Grad der Einschränkung ab.
Kann Feiertagsarbeit im Homeoffice angeordnet werden?
Der Arbeitsort ändert grundsätzlich nichts am Feiertagsschutz. Auch im Homeoffice muss eine zulässige Ausnahme vorliegen, wenn an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet werden soll.
Was kann ich tun, wenn der Ersatzruhetag ausbleibt?
Bitte zunächst schriftlich um Auskunft über die gesetzliche Grundlage des Einsatzes und den geplanten Ersatzruhetag. Bei wiederholten Verstößen können Betriebsrat, Gewerkschaft oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde weiterhelfen; bei erheblichen arbeitsrechtlichen Folgen ist fachliche Beratung sinnvoll.
Gilt das Feiertagsverbot für Selbstständige genauso?
Das Arbeitszeitgesetz richtet sich in erster Linie an Beschäftigte und gilt nicht in gleicher Weise für jede selbstständige Tätigkeit. Für Selbstständige können jedoch andere Vorschriften, vertragliche Pflichten, Ladenöffnungszeiten oder Sicherheitsregeln relevant sein.
Worauf es im Einzelfall ankommt
Ob ein Feiertagseinsatz erlaubt ist, entscheidet sich nicht allein durch die Bezeichnung „Notdienst“, „Sonderschicht“ oder „freiwillige Arbeit“. Prüfe die konkrete Tätigkeit, die Regelung für deinen Betrieb und die Einhaltung von Pause, Ruhezeit und Ersatzruhetag. Bei einer Abmahnung, Kündigungsandrohung, behördlichen Auseinandersetzung oder einem Streit über viele bereits geleistete Stunden solltest du die Unterlagen fachlich prüfen lassen.


