Sind Fußmatten im Treppenhaus erlaubt?

Lesedauer: 6 Min – Beitrag erstellt: 2. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert: 2. Oktober 2026
Transparenz: Bei der Erstellung dieses Beitrags kam generative KI zum Einsatz.

Eine Fußmatte vor der Wohnungstür kann in einem deutschen Mehrfamilienhaus erlaubt sein, solange sie niemanden behindert, keine Stolper- oder Rutschgefahr verursacht und weder Hausordnung noch Brandschutzvorgaben entgegenstehen. Einen uneingeschränkten Anspruch darauf gibt es jedoch nicht: Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche, deren Nutzung der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft regeln darf. Besonders streng kann die Beurteilung ausfallen, wenn die Matte in einen Fluchtweg hineinragt oder die Reinigung erschwert.

Eine kleine Fußmatte ist nicht automatisch verboten

Das Ablegen eines flachen Fußabtreters unmittelbar vor der eigenen Wohnungstür gehört vielerorts zur üblichen Nutzung eines Hausflurs. Daraus folgt aber keine allgemeine Erlaubnis für jedes Gebäude und jede Ausführung. Maßgeblich sind die Platzverhältnisse, die sichere Begehbarkeit und die für das Haus geltenden Regeln.

In einem breiten Flur kann eine flache, rutschfeste Matte weniger problematisch sein als auf einem schmalen Treppenabsatz. Befindet sich die Wohnungstür direkt neben einer Treppe, einem Aufzug oder einer Brandschutztür, gewinnt die freie Verkehrsfläche zusätzlich an Bedeutung. Eine Matte darf außerdem nicht dazu führen, dass eine Tür blockiert wird oder nicht mehr vollständig öffnet beziehungsweise schließt.

Der Mietvertrag kann Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftsflächen enthalten. Häufiger finden sich entsprechende Bestimmungen in der Hausordnung oder einer Brandschutzordnung des Gebäudes. Ist die Hausordnung wirksam in das Mietverhältnis einbezogen, kann sie für die Bewohner verbindlich sein. Bei einer Eigentumswohnung können zusätzlich die Gemeinschaftsordnung und Beschlüsse der Wohnungseigentümer eine Rolle spielen.

Vier Punkte entscheiden über die Zulässigkeit

  1. Lage: Die Matte sollte unmittelbar vor der eigenen Tür liegen und nicht in die Laufzone, auf eine Treppenstufe oder vor eine andere Wohnung reichen.
  2. Beschaffenheit: Hochstehende Kanten, Falten und ein rutschender Untergrund erhöhen die Unfallgefahr. Eine flache, formstabile und rutschhemmende Ausführung ist weniger riskant.
  3. Gebäuderegeln: Mietvertrag, Hausordnung, Brandschutzordnung und bei Wohnungseigentum die maßgeblichen Gemeinschaftsregeln können das Ablegen einschränken oder untersagen.
  4. Nutzung des Flurs: Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Reinigungsarbeiten sowie die sichere Nutzung durch Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Gehhilfe dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Die Prüfung sollte in dieser Reihenfolge erfolgen: Steht ein ausdrückliches Verbot in den Unterlagen, ist zunächst dessen Geltung für das Mietverhältnis zu klären. Gibt es keine Regel, kommt es auf die tatsächliche Gefahr und Beeinträchtigung an. Bleiben Zweifel, ist eine schriftliche Nachfrage bei Vermieter oder Hausverwaltung sinnvoll, bevor die Matte dauerhaft liegen bleibt.

Brandschutz bedeutet nicht in jedem Haus dasselbe

Treppenräume dienen in vielen Gebäuden als Flucht- und Rettungsweg. Eine Fußmatte kann dort anders bewertet werden als ein größerer Gegenstand, weil Größe, Material, Lage und Brandverhalten unterschiedlich sind. Trotzdem lässt sich aus der geringen Größe kein pauschales Brandschutzprivileg ableiten.

Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem vom Gebäude, vom Bundesland, von einer vorhandenen Brandschutzplanung und von Anordnungen der zuständigen Bau- oder Brandschutzbehörde ab. Auch die Feuerwehr kann im Rahmen ihrer Aufgaben auf freie Rettungswege angewiesen sein. Ein allgemeiner Satz wie „Jede Matte ist aus Brandschutzgründen verboten“ ist daher ebenso ungenau wie die Annahme, ein kleiner Fußabtreter sei stets unbedenklich.

Gibt es für das Gebäude eine Brandschutzordnung, sollte dort nach Vorgaben zu Treppenräumen, Fluchtwegen und brennbaren Gegenständen gesucht werden. Bei einer behördlichen Anordnung oder einer für das Gebäude geltenden Brandschutzvorgabe kann die Entfernung erforderlich sein, auch wenn die Matte zuvor längere Zeit geduldet wurde.

Wann der Vermieter die Entfernung verlangen kann

Eine Aufforderung ist besonders nachvollziehbar, wenn von der Fußmatte eine erkennbare Gefahr ausgeht oder sie eine zulässige Gebäuderegel verletzt. Das betrifft beispielsweise eine verrutschte Matte auf einem engen Treppenabsatz, hochgebogene Ecken in der Laufzone oder eine Ausführung, die das Öffnen einer Tür behindert.

Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
1Lage: Die Matte sollte unmittelbar vor der eigenen Tür liegen und nicht in die Laufzone, auf eine Treppenstufe oder vor eine andere Wohnung reichen.
2Beschaffenheit: Hochstehende Kanten, Falten und ein rutschender Untergrund erhöhen die Unfallgefahr. Eine flache, formstabile und rutschhemmende Ausführung ist weniger riskant.
3Gebäuderegeln: Mietvertrag, Hausordnung, Brandschutzordnung und bei Wohnungseigentum die maßgeblichen Gemeinschaftsregeln können das Ablegen einschränken oder untersagen.
4Nutzung des Flurs: Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Reinigungsarbeiten sowie die sichere Nutzung durch Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Gehhilfe dürfe….

Auch die Reinigung kann eine Rolle spielen. Muss der Reinigungsdienst den Fußabtreter ständig anheben oder kann der Boden darunter nicht ordnungsgemäß gereinigt werden, kann eine Vorgabe zum zeitweisen Entfernen oder ein generelles Verbot je nach Umständen angemessen sein. Eine bloße Geschmacksfrage wie Farbe oder Motiv wiegt dagegen regelmäßig weniger schwer als Sicherheit, Brandschutz oder die störungsfreie Nutzung der Gemeinschaftsfläche.

Ein Verbot sollte sachlich begründet und vergleichbar angewendet werden. Werden nur einzelne Bewohner ohne erkennbaren Grund herausgegriffen, kann eine Nachfrage nach der maßgeblichen Regel sinnvoll sein. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine gefährliche Matte bis zur vollständigen Klärung liegen bleiben sollte. Bei einer sichtbaren Stolperstelle ist die risikoarme Lösung, sie sofort wegzunehmen.

Drei typische Situationen im Hausflur

Breiter Flur ohne ausdrückliche Regel

Eine flache Matte liegt dicht an der Wohnungstür, verrutscht nicht und lässt eine großzügige Laufbreite frei. Weder Türen noch Reinigungsarbeiten werden behindert. In dieser Situation spricht im Alltag mehr für eine Duldung, solange keine gebäudebezogene Vorgabe entgegensteht.

Schmaler Treppenabsatz mit hochstehender Kante

Die Matte reicht in den einzigen Laufweg und bildet eine erkennbare Stolperkante. Hier steht nicht die dekorative Nutzung vor der Wohnung im Vordergrund, sondern die Sicherheit aller Bewohner und Besucher. Die Matte sollte entfernt oder nur dann durch eine geeignete flache Ausführung ersetzt werden, wenn die Laufzone anschließend wirklich frei und sicher bleibt.

Ausdrückliches Verbot in der Hausordnung

Untersagt die für das Mietverhältnis maßgebliche Hausordnung Gegenstände in Treppenräumen, fällt regelmäßig auch ein Fußabtreter darunter. Wer die Regel für unangemessen oder uneinheitlich angewendet hält, sollte die Grundlage schriftlich erfragen. Das eigenmächtige Ignorieren der Vorgabe kann den Konflikt verschärfen und je nach Verlauf mietrechtliche Folgen auslösen.

Die konfliktarme Entscheidung in fünf Schritten

  1. Lege die Matte probeweise an die Tür und prüfe, ob Laufweg, Treppe, Aufzug und sämtliche Türen vollständig frei bleiben.
  2. Streiche mit dem Fuß leicht über Kanten und Oberfläche. Verschiebt sich die Matte oder stellt sich eine Ecke auf, ist sie für diesen Platz ungeeignet.
  3. Lies Mietvertrag, Hausordnung und eine vorhandene Brandschutzordnung nach Vorgaben zu Gemeinschaftsflächen, Treppenräumen und Fluchtwegen.
  4. Frage bei unklarer Regelung Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich, ob eine flache, rutschhemmende Matte an dieser Stelle geduldet wird.
  5. Entferne sie umgehend, wenn eine Gefahr erkennbar wird, eine Reinigung angekündigt ist oder eine nachvollziehbare Gebäuderegel dies verlangt. Ein Streit über die rechtliche Bewertung kann getrennt davon geklärt werden.

Kommt es zu einer Abmahnung, einer angedrohten Kündigung oder einem Streit über einen Unfall, sollte der genaue Wortlaut von Mietvertrag, Hausordnung und Schreiben geprüft werden. Dann ist eine Beratung durch einen Mieterverein oder eine im Mietrecht qualifizierte Rechtsberatung sinnvoll. Für eine erste Alltagsentscheidung bleibt die Grenze klar: Je weniger die Matte den gemeinschaftlichen Flur beansprucht und je geringer ihr Sicherheitsrisiko ist, desto eher kann sie akzeptabel sein; verbindliche Gebäude- und Brandschutzregeln gehen jedoch vor.

Schreibe einen Kommentar