Nachbesserung im Elektromarkt: Was gilt, wenn mehrere Beteiligte zustimmen?
Ein Elektronikprodukt ist gekauft, zeigt kurz darauf einen Mangel und soll im Markt erneut geprüft werden. In solchen Situationen spielt nicht nur das Gewährleistungsrecht eine Rolle, sondern auch die Frage, wer überhaupt zustimmen muss und welche Bedeutung eine Einigung zwischen mehreren Personen hat. Das betrifft oft den Kunden, den Markt selbst und manchmal weitere Stellen …