5 Promille: Darf man damit noch Auto fahren?

Lesedauer: 5 Min – Beitrag erstellt: 2. November 2026, zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
Transparenz: Bei der Erstellung dieses Beitrags kam generative KI zum Einsatz.

Nein. Mit etwa 5 Promille darfst du in Deutschland kein Auto fahren. Bereits ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer eines Kraftfahrzeugs nach der gefestigten Rechtsprechung als absolut fahruntüchtig; bei etwa 5 Promille kommt zusätzlich ein möglicher lebensbedrohlicher medizinischer Notfall in Betracht.

Die 0,5-Promille-Grenze ist hier nicht die entscheidende Grenze

Die bekannte 0,5-Promille-Grenze aus § 24a Straßenverkehrsgesetz betrifft eine Ordnungswidrigkeit. Sie bedeutet nicht, dass Autofahren unterhalb oder knapp oberhalb dieses Wertes automatisch sicher oder nur geringfügig problematisch wäre.

Für Kraftfahrer ist bei höheren Werten die strafrechtliche Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit maßgeblich. Sie liegt nach der Rechtsprechung bei 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration. Ab diesem Wert kommt es für die Feststellung der Fahruntüchtigkeit nicht mehr darauf an, ob zusätzlich Schlangenlinien, Ausfallerscheinungen oder ein Unfall nachgewiesen werden.

Ein Wert von ungefähr 5 Promille liegt weit über dieser Grenze. Die Person darf weder eine kurze Strecke fahren noch das Auto lediglich umparken. Auch eine leere Straße, eine geringe Geschwindigkeit oder die Behauptung, Alkohol gut zu vertragen, ändern daran nichts.

Welche Straftat beim Fahren in Betracht kommt

Wer trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug im Verkehr führt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch strafbar machen. Die Vorschrift sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Welche Sanktion im Einzelfall folgt, hängt unter anderem vom Ablauf, von Vorbelastungen und von den festgestellten Umständen ab.

Wer durch die Trunkenheitsfahrt Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, kann außerdem den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Strafgesetzbuch erfüllen. Bei einem Unfall können weitere Straftatbestände sowie zivilrechtliche Forderungen hinzukommen.

Die Fahrerlaubnis kann durch das Gericht entzogen werden, wenn sich aus der Tat ergibt, dass die betroffene Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das ist nicht mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot gleichzusetzen: Nach einer Entziehung muss die Fahrerlaubnis später neu beantragt werden. Ob zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangt wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde anhand der maßgeblichen Vorgaben und des Einzelfalls.

Warum vorhandene Fahrpraxis nichts an der Fahruntüchtigkeit ändert

Menschen mit hoher Alkoholtoleranz können äußerlich weniger beeinträchtigt wirken, als der Blutalkoholwert erwarten lässt. Eine solche Gewöhnung macht das Fahren jedoch weder rechtlich zulässig noch verkehrssicher. Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und die Fähigkeit, Risiken richtig einzuschätzen, können erheblich gestört sein.

Bei einem Blutalkoholwert im Bereich von 5 Promille kann zudem eine schwere Alkoholvergiftung vorliegen. Wie stark die Wirkung ausfällt, hängt unter anderem von Körper, Trinkverlauf, Gewöhnung, Medikamenten und Erkrankungen ab. Der hohe Wert darf daher nicht allein als Verkehrsverstoß behandelt werden; der Gesundheitszustand muss Vorrang haben.

Wenn eine Person mit mutmaßlich sehr hohem Alkoholwert fahren will

  1. Lass die Person nicht losfahren und nimm ihr den Autoschlüssel nur ab, wenn dies ohne Gefahr für dich und andere möglich ist.
  2. Organisiere eine sichere Alternative, etwa eine nüchterne Abholung oder ein Taxi. Die alkoholisierte Person sollte bei Anzeichen einer Vergiftung nicht allein bleiben.
  3. Bei Bewusstseinsstörungen, ungewöhnlich langsamer oder unregelmäßiger Atmung, Erbrechen bei eingeschränktem Bewusstsein, Krampfanfällen oder fehlender Reaktion rufst du sofort 112.
  4. Will die Person trotz allem losfahren oder fährt sie bereits, verständige die Polizei über 110. Nenne Standort, Fahrtrichtung, Fahrzeug und Kennzeichen, soweit du diese Angaben sicher machen kannst.

Versuche nicht, ein fahrendes Fahrzeug selbst anzuhalten oder die Person durch eine Verfolgungsfahrt zu stoppen. Dadurch kann eine weitere Gefahr entstehen.

Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
1Lass die Person nicht losfahren und nimm ihr den Autoschlüssel nur ab, wenn dies ohne Gefahr für dich und andere möglich ist.
2Organisiere eine sichere Alternative, etwa eine nüchterne Abholung oder ein Taxi. Die alkoholisierte Person sollte bei Anzeichen einer Vergiftung nicht allein bleiben.
3Bei Bewusstseinsstörungen, ungewöhnlich langsamer oder unregelmäßiger Atmung, Erbrechen bei eingeschränktem Bewusstsein, Krampfanfällen oder fehlender Reaktion rufst du sofort 112.
4Will die Person trotz allem losfahren oder fährt sie bereits, verständige die Polizei über 110. Nenne Standort, Fahrtrichtung, Fahrzeug und Kennzeichen, soweit du diese A….

Bei einer Polizeikontrolle zählt nicht die eigene Einschätzung

Ein Atemalkoholtest vor Ort dient regelmäßig der ersten Feststellung. Für ein Strafverfahren kann eine Blutprobe maßgeblich werden. Der festgestellte Wert und die weiteren Umstände entscheiden darüber, welche Vorschriften angewendet werden.

Die Polizei kann bei einem entsprechenden Verdacht die Weiterfahrt unterbinden und Maßnahmen zur Sicherung des Führerscheins einleiten. Über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die spätere strafrechtliche Folge entscheiden die zuständigen Stellen nach den Regeln des Strafverfahrens.

Wer selbst betroffen ist, sollte keine weitere Strecke fahren und keine Berechnung der vermeintlichen Nüchternheit als Freigabe verstehen. Alkohol wird individuell abgebaut; Kaffee, Schlaf, Duschen oder Essen beschleunigen den Abbau nicht verlässlich. Nach einem Vorfall mit polizeilichen oder fahrerlaubnisrechtlichen Folgen sind der Anhörungsbogen, behördliche Schreiben und gerichtliche Unterlagen die maßgeblichen Dokumente. Bei drohendem Führerscheinentzug, Unfall oder Personenschaden ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

Die rechtliche und medizinische Entscheidung ist eindeutig

Bei ungefähr 5 Promille gibt es keine zulässige Reststrecke und keine Ausnahme für erfahrene Fahrer. Das Auto bleibt stehen. Bestehen Anzeichen einer schweren Alkoholvergiftung, ist nicht die Heimfahrt zu organisieren, sondern der Rettungsdienst zu rufen; bei einer unmittelbar drohenden Trunkenheitsfahrt ist die Polizei die richtige Anlaufstelle.

5 Promille sind nicht 0,5 Promille

Bei Alkoholwerten macht das Komma einen entscheidenden Unterschied: 0,5 Promille bezeichnet die bekannte Grenze für eine Ordnungswidrigkeit, während 5,0 Promille das Zehnfache dieses Werts sind. In deutschen Befunden wird üblicherweise das Komma verwendet. Wer von „5 Promille“ spricht, meint daher normalerweise einen extrem hohen Blutalkoholwert und nicht 0,5 Promille.

Bis der Rettungsdienst eintrifft: Schutz vor Erstickung und Auskühlung

Ist eine stark alkoholisierte Person bewusstlos, atmet aber noch normal, bringe sie in die stabile Seitenlage und kontrolliere die Atmung fortlaufend. So kann Erbrochenes eher aus dem Mund abfließen, statt in die Atemwege zu gelangen. Gib einer benommenen oder bewusstlosen Person nichts zu trinken und versuche nicht, Erbrechen herbeizuführen.

Atmet die Person nicht normal oder reagiert sie nicht, rufe 112 und beginne, soweit möglich, mit Wiederbelebungsmaßnahmen nach Anweisung der Leitstelle. Decke die Person gegen Auskühlung zu, ohne sie unbeaufsichtigt zu lassen. Kaffee, kalte Duschen oder Spaziergänge sind keine geeigneten Maßnahmen bei einer möglichen Alkoholvergiftung.

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