Ein Secondhandladen muss dir keine spätere Zahlung per Rechnung anbieten. Normalerweise gelten die Zahlungsbedingungen, die ihr beim Kauf vereinbart habt; verlangt der Laden die sofortige Bezahlung, kannst du den Betrag nicht allein deshalb aufschieben, weil er dir zu hoch vorkommt. Vor dem Bezahlen solltest du deshalb Preis, Ware und Abrechnung prüfen und Unstimmigkeiten direkt ansprechen.
Ist der Kauf bereits abgeschlossen und die Zahlung fällig, brauchst du für einen Zahlungsaufschub die Zustimmung des Ladens. Ein eigenmächtiger Aufschub kann zu einer offenen Forderung und weiteren Kosten führen, wenn der verlangte Betrag tatsächlich vereinbart und berechtigt ist.
Die Zahlungsart bestimmt der Secondhandladen mit
Du hast keinen allgemeinen Anspruch darauf, gebrauchte Ware mitzunehmen und den Kaufpreis erst später zu überweisen. Der Secondhandladen kann festlegen, welche Zahlungsarten er akzeptiert und ob die Bezahlung sofort erfolgen muss. Das kann sich aus einem Hinweis im Geschäft, den Bedingungen des Ladens oder der Vereinbarung an der Kasse ergeben.
Eine Rechnung oder ein Kassenbeleg bedeutet außerdem nicht automatisch, dass ein Zahlungsziel eingeräumt wurde. Das Dokument kann lediglich den bereits bezahlten Kauf bestätigen. Entscheidend ist, ob ausdrücklich vereinbart wurde, dass du den Betrag später zahlen darfst.
- Steht auf einer echten Zahlungsrechnung ein Zahlungsziel, ist dieses grundsätzlich maßgeblich.
- Wurde sofortige Zahlung vereinbart, darf der Laden die Herausgabe der Ware von der Bezahlung abhängig machen.
- Ist keine spätere Zahlung angeboten worden, kannst du sie anfragen, aber nicht verlangen.
- Bei einer Ratenzahlung oder Reservierung müssen Betrag, Termine und Übergabe der Ware erst vereinbart werden.
Der Händler darf eine Zahlung auf Rechnung ablehnen, ohne dir deshalb eine andere Form des Kredits anbieten zu müssen. Er kann beispielsweise verlangen, dass die Ware vollständig bezahlt wird, bevor sie das Geschäft verlässt.
Ein unerwartet hoher Betrag sollte vor dem Kauf geklärt werden
Kommt dir die Summe an der Kasse zu hoch vor, vergleiche zuerst die einzelnen Preise mit den Etiketten an den Waren. Prüfe außerdem, ob ein Artikel doppelt erfasst wurde, ein angekündigter Nachlass fehlt oder zusätzliche Leistungen berechnet werden, über die ihr zuvor gesprochen habt.
- Bitte um eine nachvollziehbare Aufstellung der einzelnen Positionen.
- Ordne jede Position dem jeweiligen Kleidungsstück, Möbelstück oder sonstigen Gebrauchtgegenstand zu.
- Sprich Abweichungen an, bevor du bezahlst oder die Ware mitnimmst.
- Entscheide erst nach der Klärung, ob du den Kauf zu den genannten Bedingungen abschließen möchtest.
Solange noch kein verbindlicher Kauf zustande gekommen ist, kannst du auf den Erwerb verzichten, wenn dir der Gesamtpreis zu hoch ist. Du kannst auch fragen, ob der Laden die Ware für kurze Zeit reserviert. Einen Anspruch auf eine Reservierung oder auf den späteren Kauf zum bisherigen Preis gibt es ohne entsprechende Vereinbarung jedoch nicht.
Ein Preisetikett führt nicht in jeder Situation automatisch dazu, dass der Laden die Ware genau zu diesem Betrag verkaufen muss. Wird an der Kasse ein abweichender Preis genannt, sollte deshalb geklärt werden, welcher Preis tatsächlich vereinbart wird. Du musst einen höheren Preis nicht kommentarlos akzeptieren, kannst aber regelmäßig auch nicht einseitig den niedrigeren Betrag festlegen und die Ware mitnehmen.
Was nach einem bereits abgeschlossenen Kauf gilt
Hast du dem Gesamtpreis zugestimmt und die Ware erhalten, bleibt die vereinbarte Zahlung grundsätzlich geschuldet. Dass der Betrag im Nachhinein teuer erscheint oder du vergleichbare Ware anderswo günstiger findest, verschiebt die Fälligkeit nicht und ändert den Kaufpreis nicht automatisch.
Anders liegt der Fall, wenn die Abrechnung möglicherweise fehlerhaft ist. Dazu gehören etwa eine doppelte Position, ein anderer als der vereinbarte Preis oder ein Artikel, den du gar nicht gekauft hast. Teile dem Secondhandladen die beanstandete Position möglichst zeitnah mit und bewahre Rechnung, Preisschild sowie sonstige Unterlagen auf.
Bezahle nicht eigenmächtig irgendwann später, ohne den Laden zu informieren. Bitte stattdessen um Prüfung und um eine schriftliche Bestätigung, ob die Zahlung bis zur Klärung ausgesetzt wird. Möchtest du nur den unstreitigen Teil bezahlen, solltest du vorher abstimmen, wie die Zahlung zugeordnet wird. Andernfalls kann Streit darüber entstehen, welcher Betrag noch offen ist.
Vier typische Situationen im Secondhandladen
Der Betrag übersteigt dein verfügbares Budget
Ist die Rechnung rechnerisch richtig, aber momentan nicht bezahlbar, kannst du um eine Reservierung, Teilzahlung oder spätere Überweisung bitten. Der Laden darf diese Wünsche ablehnen. Ohne Einigung solltest du die Ware nicht mitnehmen und den Kauf nicht in der Erwartung abschließen, später selbst ein Zahlungsziel bestimmen zu können.
Ein Preis wurde an der Kasse anders erfasst
Weicht der Kassenpreis vom Etikett ab, sprich die Abweichung vor der Zahlung an. Der Laden kann den Preis prüfen, eine Eingabe berichtigen oder erklären, zu welchem Preis er verkaufen will. Möchtest du diesen Preis nicht zahlen und ist noch kein Kauf abgeschlossen, ist der Verzicht auf die Ware meist der konfliktärmste Weg.
Du erhältst nach der Mitnahme eine offene Rechnung
Prüfe, ob die Rechnung ein Zahlungsziel nennt und mit eurer Vereinbarung übereinstimmt. Ist kein eindeutiger Termin erkennbar, solltest du den Laden nicht einfach warten lassen, sondern um eine schriftliche Auskunft zur Fälligkeit bitten. So vermeidest du, dass deine Annahme über einen Zahlungsaufschub von der Erwartung des Händlers abweicht.
Die gebrauchte Ware zeigt später einen Mangel
Ein Mangel ist von der Frage zu trennen, ob dir der Preis zu hoch erscheint. Ein bloßes Missfallen am Preis berechtigt nicht zum Zahlungsaufschub. Bei einem nicht vereinbarten Defekt solltest du den Mangel dokumentieren und dich an den gewerblichen Verkäufer wenden, statt die Rechnung ohne Erklärung vollständig zurückzuhalten.
Rückgabe und Widerruf sind keine automatische Ausweichlösung
Bei einem normalen Kauf im Ladengeschäft besteht nicht allein wegen eines zu hohen oder später bereuten Preises automatisch ein Widerrufsrecht. Ob der Secondhandladen mangelfreie Ware zurücknimmt, hängt häufig von seiner freiwilligen Rückgabe- oder Umtauschregel ab. Bedingungen können etwa eine bestimmte Zahlungsart, den Originalbeleg oder den unveränderten Zustand der Ware voraussetzen.
Bei einem außerhalb des Ladens oder online geschlossenen Vertrag können andere Regeln gelten. Entscheidend sind dann der tatsächliche Abschlussweg und die dazugehörigen Informationen. Der Umstand, dass die Ware später im Geschäft abgeholt wird, beantwortet für sich genommen noch nicht, wo und wie der Vertrag geschlossen wurde.
Auch ein Kommissionsverkauf ändert für dich nicht automatisch die vereinbarten Zahlungsbedingungen. Maßgeblich ist, wer dir gegenüber als Verkäufer auftritt und was beim Kauf vereinbart wurde. Steht auf Beleg oder Rechnung nicht eindeutig, wer dein Vertragspartner ist, solltest du diese Angabe vom Laden klären lassen.
So vereinbarst du einen Zahlungsaufschub verlässlich
Ist der Laden zu einer späteren Zahlung bereit, sollten keine Zweifel über Umfang und Termin bleiben. Eine kurze schriftliche Vereinbarung ist besonders sinnvoll, wenn du die Ware bereits mitnehmen darfst.
- Gesamtbetrag und gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlung
- genauer Zahlungstermin oder vereinbarte Teilzahlungstermine
- akzeptierte Zahlungsart und benötigter Verwendungszweck
- Zeitpunkt, zu dem die Ware übergeben wird
- Regelung für den Fall, dass eine Reservierung nicht wahrgenommen wird
Bezahle später so, dass sich die Zahlung eindeutig der Rechnung zuordnen lässt, und bewahre den Nachweis auf. Bei Barzahlung solltest du dir den Empfang bestätigen lassen. Werden nachträglich andere Bedingungen verlangt, kannst du anhand der Vereinbarung nachvollziehen, was tatsächlich abgesprochen war.
Die sichere Entscheidung bei einer zu hohen Abrechnung
Ist der Betrag nur höher als dein Budget, brauchst du die Zustimmung des Secondhandladens für jede spätere Zahlung. Ist die Summe dagegen rechnerisch oder vertraglich unklar, verlange zuerst eine überprüfbare Aufstellung und beanstande die betreffende Position. Nimm die Ware nicht gegen den erklärten Willen des Ladens unbezahlt mit.
Bei einer bereits offenen Forderung solltest du schriftlich festhalten, welchen Teil du weshalb bestreitest und welche Klärung du erwartest. Drohen Mahnkosten, ein gerichtliches Verfahren oder ein erheblicher finanzieller Nachteil, ist eine zeitnahe qualifizierte Beratung sinnvoll. So wird aus einer ungeklärten Abrechnung nicht zusätzlich ein Streit über verspätete Zahlung.