In Deutschland darfst du einen Waschbären auf dem eigenen Grundstück in der Regel mit schonenden Mitteln vertreiben und ihm Futter- sowie Unterschlupfmöglichkeiten entziehen. Du darfst das Tier dabei aber nicht verletzen, vergiften oder ohne die erforderliche Berechtigung fangen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich ein Waschbär im Gebäude befindet oder dort Jungtiere versorgt.
Schonendes Vergrämen ist etwas anderes als Fangen oder Töten
Erlaubt sind vor allem vorbeugende Maßnahmen, die den Aufenthalt unattraktiv machen, ohne unmittelbar auf den Waschbären einzuwirken. Dazu zählen das Entfernen zugänglicher Nahrung, das Sichern von Müllbehältern und das Verschließen unbewohnter Einschlupfstellen. Auch eine vorsichtige Störung durch Anwesenheit, Licht oder Geräusche kann in Betracht kommen, solange das Tier ausweichen kann und nicht in Panik oder eine gefährliche Lage gebracht wird.
Die Grenze verläuft dort, wo aus dem Vertreiben ein Fangen, Verletzen oder Töten wird. Waschbären unterliegen je nach Bundesland jagdrechtlichen Regelungen. Ob, wann und durch wen sie gefangen oder bejagt werden dürfen, richtet sich daher nicht allein danach, wem das Grundstück gehört. Das Eigentum am Grundstück verleiht keine allgemeine Befugnis, eigenständig Fallen aufzustellen oder das Tier zu töten.
Zusätzlich schützt § 1 des Tierschutzgesetzes Tiere davor, dass ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes enthält allgemeine Schutzregeln für wild lebende Tiere. Beim Waschbären kommen außerdem Vorgaben zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten hinzu. Diese Einordnung bedeutet nicht, dass Privatpersonen beliebige Bekämpfungsmethoden einsetzen dürfen.
Diese Reihenfolge hält den Waschbären meist wirksamer fern
Ein Waschbär kehrt häufig zurück, wenn er an einem Ort leicht an Nahrung gelangt oder einen geschützten Schlafplatz findet. Einzelne Schreckreize wirken dann oft nur vorübergehend. Sinnvoller ist eine abgestufte Vorgehensweise:
- Nahrungsquellen beseitigen: Stelle Tierfutter nachts ins Haus, sammle Fallobst ein und lasse keine Essensreste oder gefüllten Futternäpfe draußen stehen. Füttere den Waschbären nicht absichtlich.
- Abfall sichern: Verwende Mülltonnen mit fest schließendem Deckel und sichere sie bei Bedarf gegen Umkippen oder Öffnen. Fleisch-, Fisch- und andere stark riechende Speisereste gehören nicht auf einen frei zugänglichen Kompost.
- Aufstieg erschweren: Prüfe Fallrohre, Rankhilfen, überhängende Äste und gestapelte Gegenstände am Gebäude. Veränderungen müssen so ausgeführt werden, dass weder Waschbären noch andere Tiere daran hängen bleiben oder sich verletzen können.
- Einstiege erst nach Kontrolle schließen: Öffnungen an Dach, Fassade, Schuppen oder Garage dürfen erst verschlossen werden, wenn sicher kein Tier mehr darin ist. Bei möglichen Jungtieren ist fachliche Hilfe erforderlich.
- Rückkehr beobachten: Kontrolliere am nächsten Morgen Mülltonnen, Spuren, Kotplätze und mögliche Einstiege. Bleiben die Zeichen bestehen, muss zunächst die unentdeckte Futterquelle oder der Zugang gefunden werden, statt die Intensität der Abwehr wahllos zu erhöhen.
Ein heller Bewegungsmelder kann einen nächtlichen Besuch unterbrechen. Dauerhaftes Licht oder ständig laufende Geräuschgeräte sind dagegen keine sichere Lösung: Waschbären können sich an gleichbleibende Reize gewöhnen, während Nachbarn und andere Tiere unnötig gestört werden. Ultraschallgeräte wirken zudem abhängig von Aufstellung, Umgebung und individuellem Tier unterschiedlich und sollten nicht als alleinige Maßnahme eingeplant werden.
Bei Dachboden, Schornstein oder Jungtieren nicht selbst verschließen
Ein Waschbär im Garten muss ausweichen können. In einem Dachkasten, Schornstein oder engen Zwischenraum kann eine Abwehrmaßnahme dagegen den Fluchtweg versperren. Besonders im Frühjahr und Sommer ist außerdem mit Jungtieren zu rechnen. Die Mutter könnte gerade außerhalb des Verstecks sein, während der Nachwuchs unbemerkt im Gebäude bleibt.
Hörst du Fiepen, Kratzen oder mehrere Tiere, bleibt der Zugang zunächst offen. Das gilt ebenfalls, wenn frische Spuren hineinführen, aber keine Spuren hinaus erkennbar sind. Wende dich an die örtlich zuständige Wildtierberatung, untere Naturschutzbehörde oder Jagdbehörde. Je nach örtlicher Organisation kann auch der zuständige Jagdausübungsberechtigte oder ein auf Wildtiere spezialisierter Betrieb helfen.
Bei einem besetzten Schornstein ist zusätzlich der Schornsteinfeger ein sinnvoller Ansprechpartner. Eigenständiges Ausräuchern, Fluten oder Verschließen wäre gefährlich und kann sowohl das Tier als auch Bewohner gefährden. Erst nach sicherem Auszug lässt sich der Zugang baulich sichern.
Gift, Klebefallen und riskante Abwehrmittel sind keine zulässige Lösung
Giftköder sind weder eine kontrollierbare noch eine tierschutzgerechte Methode. Sie können Haustiere, andere Wildtiere und Kinder gefährden. Auch Klebefallen, Schlingen, selbst gebaute Schlagvorrichtungen, aggressive Chemikalien oder das Beschießen mit ungeeigneten Gegenständen kommen nicht als private Vergrämung infrage.
Von direktem Körperkontakt ist ebenfalls abzusehen. Ein in die Enge getriebener Waschbär kann beißen und kratzen. Halte Hunde zurück, öffne dem Tier einen freien Rückweg und vergrößere den Abstand. Befindet sich der Waschbär in einem Wohnraum, schließe nach Möglichkeit die Türen zu anderen Räumen, entferne Personen und Haustiere und öffne einen sicheren Ausgang ins Freie, ohne dich dem Tier zu nähern. Ist das nicht gefahrlos möglich, übernimmt eine zuständige Fachstelle die weitere Einschätzung.
Der Umgang mit Kot verlangt Hygiene statt Vergrämungsdruck
Waschbären nutzen mitunter wiederkehrende Kotplätze. Halte Kinder und Haustiere von solchen Stellen fern. Bei der Beseitigung sind Einweghandschuhe und möglichst staubarmes Arbeiten sinnvoll; trockener Kot sollte nicht aufgewirbelt werden. Verunreinigtes Material wird sicher aufgenommen und entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorgaben beseitigt.
Eine Reinigung entfernt jedoch nicht die Ursache des Besuchs. Liegt der Kot regelmäßig am selben Platz, prüfe in der Umgebung nach zugänglichem Futter und geschützten Ruheplätzen. Auf schwer zugänglichen Dachflächen oder bei umfangreicher Verschmutzung ist ein Fachbetrieb die sicherere Wahl.
Drei typische Situationen und der passende nächste Schritt
Wirft ein Waschbär nachts wiederholt die Mülltonne um, steht die mechanische Sicherung des Deckels an erster Stelle. Bleibt die Tonne anschließend unberührt, ist keine direkte Auseinandersetzung mit dem Tier nötig.
Verschwindet ein Waschbär tagsüber unter einem Gartenschuppen, darf der Hohlraum nicht sofort verschlossen werden. Zunächst muss geklärt werden, ob er nur einen Durchgang nutzt oder dort ruht und möglicherweise Junge versorgt. Eine Wildtierberatung kann anhand von Spuren und Geräuschen den weiteren Ablauf eingrenzen.
Sitzt ein Waschbär auf einem Baum und verlässt ihn wegen eines Hundes nicht, sollte der Hund ins Haus gebracht werden. Das Tier benötigt Ruhe und einen freien Fluchtweg; Lärm und Einkreisen verlängern die Situation eher, als dass sie sie lösen.
Wann eine Behörde oder Fachperson übernehmen sollte
Eigenständige, schonende Abwehr endet, sobald Menschen oder Tiere gefährdet sind, ein Waschbär im Gebäude eingeschlossen werden könnte oder eine Fangmaßnahme erwogen wird. Auch ein sichtbar verletztes, orientierungslos wirkendes oder ungewöhnlich wenig scheues Tier sollte nicht angefasst werden.
Für die rechtliche Einordnung sind Bundesland und Ort wichtig. Die untere Jagdbehörde kann Auskunft über die örtlichen jagdrechtlichen Vorgaben und zuständige Personen geben; bei naturschutzrechtlichen Fragen ist die untere Naturschutzbehörde der passende Prüfpunkt. Bei unmittelbarer Gefahr für Menschen kann die Polizei beziehungsweise die örtlich zuständige Gefahrenabwehr eingeschaltet werden. Besteht nach einem Biss oder Kratzer eine Verletzung, sollte sie gereinigt und zeitnah medizinisch beurteilt werden.
Häufige Fragen zu besonderen Situationen
Darf ein fremder Waschbär auf dem Grundstück gefüttert werden?
Eine Fütterung ist keine sinnvolle Hilfe, weil sie das Tier an Menschen und Grundstücke bindet und weitere Tiere anziehen kann. Zusätzlich können kommunale Vorschriften oder Gefahrenabwehrregeln das Füttern wild lebender Tiere einschränken. Maßgeblich ist die örtliche Satzung beziehungsweise die Auskunft des Ordnungsamts.
Was gilt auf einem gemieteten Grundstück?
Lose Futterquellen und Abfälle darfst du im eigenen Nutzungsbereich beseitigen. Bauliche Änderungen an Dach, Fassade, Fallrohren oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen solltest du dagegen mit dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung abstimmen. Einen erkannten Gebäudeeinstieg meldest du am besten schriftlich und mit Fotos, ohne ihn selbst zu verschließen.
Darf ein vertriebener Waschbär an einem anderen Ort ausgesetzt werden?
Das Einfangen und Umsetzen ist keine einfache Erweiterung der Vergrämung. Neben Jagd- und Tierschutzrecht sind beim Waschbären die Regeln für invasive Arten zu beachten; eine Freisetzung an anderer Stelle kann unzulässig sein. Eine solche Maßnahme gehört deshalb ausschließlich in die Hände einer zuständigen und befugten Stelle.