Darf man ein Wespennest umsiedeln lassen?

Lesedauer: 6 Min – Beitrag erstellt: 7. Oktober 2026, zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026
Transparenz: Bei der Erstellung dieses Beitrags kam generative KI zum Einsatz.

Ein Wespennest darf in Deutschland von Fachleuten umgesiedelt werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund besteht, etwa eine erhebliche Gefahr durch die Nestlage oder eine nachgewiesene schwere Stichallergie. Eigenmächtiges Abnehmen, Verschließen oder Besprühen ist dagegen keine sichere Lösung und kann gegen den Artenschutz verstoßen. Vor dem Auftrag sollten die Wespenart, die Gefährdung und eine möglicherweise erforderliche Zustimmung der Naturschutzbehörde geklärt werden.

Wann eine Umsiedlung rechtlich infrage kommt

Für wild lebende Tiere gilt in Deutschland § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet und ihre Lebensstätten nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtigt oder zerstört werden. Ein Nest allein ist daher noch kein ausreichender Anlass für seine Beseitigung.

Ein vernünftiger Grund kann vorliegen, wenn sich das Nest unmittelbar an einem stark genutzten Hauseingang, an einer Kindertagesstätte oder an einem anderen Ort befindet, an dem sich gefährliche Begegnungen kaum vermeiden lassen. Auch eine ärztlich bestätigte schwere Insektengiftallergie einer regelmäßig anwesenden Person kann erheblich sein. Wenige Wespen auf der Terrasse, ein ausreichend entferntes Nest oder bloße Abneigung reichen normalerweise nicht für einen Eingriff.

Bei besonders geschützten Arten gelten strengere Anforderungen. Die Europäische Hornisse darf nicht einfach gefangen oder ihr Nest beschädigt werden. Vor einer Umsiedlung muss deshalb die untere Naturschutzbehörde der Stadt oder des Landkreises einbezogen werden. Sie klärt, ob eine Ausnahme nötig ist und welche Vorgehensweise zulässig ist. Da Hornissen und Wespen leicht verwechselt werden können, sollte die Artbestimmung nicht allein anhand der Größe erfolgen.

Umsiedeln, abwarten oder bekämpfen?

Die passende Maßnahme hängt nicht nur vom Standort, sondern auch von der Zugänglichkeit des gesamten Nestes ab. Eine fachgerechte Umsiedlung bedeutet, dass Nest, Königin und Volk aufgenommen und an einen geeigneten Standort gebracht werden. Sie ist damit etwas anderes als das bloße Entfernen eines verlassenen Nestes oder die Bekämpfung eines aktiven Volkes.

  • Umsiedeln: sinnvoll, wenn eine erhebliche Gefährdung besteht, das Nest erreichbar ist und die Art sowie der Zeitpunkt das Verfahren zulassen.
  • Abwarten: oft vertretbar, wenn genügend Abstand möglich ist und niemand besonders gefährdet wird. Ein bewohntes Nest sollte dabei ungestört bleiben.
  • Bekämpfen: nur als letztes Mittel, wenn die Gefahr nicht anders beherrscht werden kann und der Eingriff rechtlich zulässig ist. Das gehört in professionelle Hände.

Nester in frei zugänglichen Kästen, Schuppen oder ähnlichen Bereichen lassen sich eher vollständig aufnehmen. Sitzt das Volk dagegen tief in einer Wand, im Dachaufbau oder in einem Rollladenkasten, kann eine zerstörungsfreie Umsiedlung technisch unmöglich sein. Fachleute müssen dann beurteilen, ob eine Abschirmung, eine vorübergehende Verhaltensanpassung oder eine andere zulässige Maßnahme infrage kommt.

Die sichere Reihenfolge vom Fund bis zum Auftrag

  1. Abstand halten: Halte den Einflugbereich frei, vermeide Erschütterungen und versuche nicht, das Einflugloch zu verschließen. Sprays, Rauch, Wasser und Stochern können Abwehrreaktionen auslösen.
  2. Gefährdung erfassen: Prüfe, wer den Bereich regelmäßig nutzt, wie nah das Nest an Türen oder Wegen liegt und ob eine schwere Allergie bekannt ist. Beobachtungen lassen sich aus sicherer Entfernung notieren oder fotografisch dokumentieren.
  3. Art bestimmen lassen: Wende dich an eine Wespen- oder Hornissenberatung, einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb oder die untere Naturschutzbehörde. Bei einem möglichen Hornissennest sollte die Behörde früh eingeschaltet werden.
  4. Erlaubnis klären: Frage die zuständige Naturschutzbehörde, ob für die festgestellte Art und Maßnahme eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die örtliche Zuständigkeit und Verwaltungspraxis können sich unterscheiden.
  5. Angebot abgrenzen: Lass schriftlich festhalten, ob tatsächlich umgesiedelt oder bekämpft werden soll. Zum Angebot sollten Anfahrt, Zugangshilfen, mögliche Zuschläge und eine Nachkontrolle gehören.

Ein seriöser Anbieter fragt nach Nestlage, Tierart und Gefährdung, bevor er eine Maßnahme zusagt. Vorsicht ist angebracht, wenn ohne Besichtigung oder Artbestimmung sofort eine Bekämpfung versprochen wird. Für den Einsatz von Bioziden gegen Wespen und Hornissen gelten außerdem Anforderungen an berufliche Verwender; ein beliebiger Hausmeisterdienst ist daher nicht automatisch die passende Fachstelle.

Wer bei Mietwohnung und Gemeinschaftseigentum handeln sollte

In einer Mietwohnung sollten Mieter nicht selbst einen Betrieb beauftragen, sofern keine unmittelbare Notlage besteht. Das Nest wird zuerst dem Vermieter oder der Hausverwaltung gemeldet. Diese können Zugang, Zuständigkeit und Kostenübernahme klären. Wer ohne Abstimmung einen Auftrag erteilt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
1Abstand halten: Halte den Einflugbereich frei, vermeide Erschütterungen und versuche nicht, das Einflugloch zu verschließen. Sprays, Rauch, Wasser und Stochern können Abw….
2Gefährdung erfassen: Prüfe, wer den Bereich regelmäßig nutzt, wie nah das Nest an Türen oder Wegen liegt und ob eine schwere Allergie bekannt ist. Beobachtungen lassen si….
3Art bestimmen lassen: Wende dich an eine Wespen- oder Hornissenberatung, einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb oder die untere Naturschutzbehörde. Bei einem mögli….
4Erlaubnis klären: Frage die zuständige Naturschutzbehörde, ob für die festgestellte Art und Maßnahme eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Die örtliche Zuständigkeit….
5Angebot abgrenzen: Lass schriftlich festhalten, ob tatsächlich umgesiedelt oder bekämpft werden soll. Zum Angebot sollten Anfahrt, Zugangshilfen, mögliche Zuschläge und e….

Bei einer Eigentumswohnung kommt es auf den Neststandort an. Befindet er sich an Fassade, Dach oder einem anderen gemeinschaftlichen Bauteil, ist regelmäßig die Verwaltung beziehungsweise die Wohnungseigentümergemeinschaft einzubeziehen. Liegt das Nest im allein verantworteten Bereich, bleiben Artenschutz und mögliche behördliche Vorgaben trotzdem bestehen.

Die Feuerwehr ist für ein gewöhnliches Wespennest in der Regel nicht der reguläre Ansprechpartner. Sie kommt je nach örtlicher Organisation nur bei einer akuten Gefahrenlage in Betracht. Für die normale Beurteilung sind Naturschutzbehörde, Fachberatung und qualifizierter Schädlingsbekämpfungsbetrieb geeigneter.

Welche Kosten vor der Entscheidung geklärt werden müssen

Für eine Umsiedlung gibt es keine bundesweit einheitliche amtliche Preisliste. Der Betrag hängt unter anderem von Anfahrt, Nesthöhe, Zugänglichkeit, Arbeitsaufwand, benötigter Hebetechnik und regionalen Zuschlägen ab. Eine Umsiedlung kann aufwendiger sein als eine einfache Entfernung eines bereits verlassenen Nestes.

Vor der Beauftragung sollte ein Angebot die geplante Methode eindeutig benennen. Frage außerdem, ob eine Artbestimmung, die Abstimmung mit der Behörde, eine Leiter oder Arbeitsbühne, ein weiterer Termin und die Nachkontrolle enthalten sind. Bei Mietobjekten muss zusätzlich geklärt werden, wer den Auftrag erteilen darf und wer nach Mietvertrag und Einzelfall die Rechnung trägt.

Vier typische Nestlagen und ihre Bedeutung

Ein frei hängendes Nest im selten genutzten Schuppen kann möglicherweise bis zum Ende der Saison ungestört bleiben. Maßgeblich sind ausreichender Abstand und die Möglichkeit, den Bereich vorübergehend nicht zu nutzen.

Ein Nest direkt über der einzigen Haustür ist anders zu bewerten. Lässt sich der Zugang nicht sicher verlegen und sind tägliche Begegnungen unvermeidbar, spricht mehr für eine fachliche Prüfung der Umsiedlung.

Bei einem Nest im Rollladenkasten sollte der Rollladen möglichst nicht weiter bewegt werden. Das Nest ist oft schwer erreichbar; eigenmächtiges Abdichten kann Wespen in den Innenraum drängen oder ihnen den Rückweg versperren.

Wer größere, rötlich-braune Tiere beobachtet, sollte eine mögliche Hornissenart fachlich bestimmen lassen. Neben der geschützten Europäischen Hornisse kommt regional auch die invasive Asiatische Hornisse infrage. Für deren Meldung und weiteres Vorgehen sind die von Bundesland oder Kommune benannten Behörden zuständig; eine private Bekämpfung ist auch hier nicht der sichere erste Schritt.

Häufige Fragen zur Umsiedlung

Darf ein altes, leeres Nest entfernt werden?

Ein eindeutig verlassenes Nest lässt sich außerhalb der Nutzung meist leichter beseitigen als ein aktives Nest. Vorher sollte sicher feststehen, dass kein Tierbestand mehr vorhanden ist und keine besonders geschützte Art betroffen ist. Bei schwer zugänglichen Hohlräumen oder unsicherer Bestimmung bleibt fachliche Hilfe sinnvoll.

Kehren Wespen nach der Umsiedlung an den alten Platz zurück?

Einzelne Tiere können zunächst den bisherigen Standort anfliegen. Eine vollständige Garantie gegen Rückkehr lässt sich daher nicht seriös geben. Öffnungen sollten erst nach fachlicher Freigabe und ohne eingeschlossene Tiere baulich gesichert werden.

Was gilt bei unmittelbarer Gefahr für Allergiker?

Bei einem Stich mit Atemnot, Kreislaufproblemen oder Schwellungen im Mund- und Rachenraum ist der Rettungsdienst zu rufen; die Nestbeseitigung ist dann nicht die erste Maßnahme. Nach der akuten Versorgung sollten Eigentümer und Naturschutzbehörde über die besondere Gefährdung informiert werden, damit eine zulässige Lösung für das Nest organisiert werden kann.

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