Darf man beim Energieanbieter einen Zählerstand nachreichen
Ein Zählerstand lässt sich bei vielen Energieanbietern auch nach dem eigentlichen Meldetermin noch übermitteln. Entscheidend ist, ob bereits eine Abrechnung erstellt wurde, wie der Anbieter mit verspäteten Angaben umgeht und ob der Wert plausibel zum Stichtag passt. In der Praxis lohnt sich schnelles Handeln, weil eine späte Meldung oft noch in die Abrechnung einfließen kann. …