Kann man einen Kleinanzeigen-Käufer verklagen?
Ein Verkäufer kann einen Käufer aus einem Kleinanzeigen-Geschäft in Deutschland verklagen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag besteht und daraus ein fälliger Anspruch nicht erfüllt wird. In Betracht kommen vor allem die Zahlung des Kaufpreises oder unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz. Eine Klage lohnt sich aber nur, wenn Vertragsschluss, Anspruch, Identität und zustellfähige Anschrift des Käufers hinreichend belegbar …